Ein Einzelabschluss beschreibt eine Gesellschaft. Sobald mehrere Gesellschaften zusammengehören, stellen sich zusätzliche Fragen: Was erwirtschaftet die Gruppe insgesamt? Welche Vermögenswerte und Verpflichtungen stehen dahinter? Und welche Umsätze oder Forderungen entstehen nur zwischen den eigenen Gesellschaften?
Mehrere Gesellschaften. Ein klares Gesamtbild.
Eine Konsolidierung führt die Einzelabschlüsse nach einheitlichen Regeln zusammen. Konzerninterne Beziehungen werden berücksichtigt, damit interne Geschäfte das Gesamtbild nicht verzerren. Eine Lieferung zwischen zwei Gruppengesellschaften ist für die Gruppe als Ganzes noch kein Umsatz mit einem externen Kunden.
Eine Grundlage für gemeinsame Entscheidungen
Vergleichbare Gruppenzahlen helfen Geschäftsleitung und Eigentümern, Ergebnis und Finanzlage gemeinsam zu beurteilen. Sie schaffen auch eine nachvollziehbare Grundlage für Gespräche mit Banken und für den Gruppenabschluss. Entscheidend sind nicht eine grosse Zahl von Kennzahlen, sondern klare Regeln, abgestimmte Daten und verständliche Erläuterungen.
Aufbauen oder im Alltag unterstützen
Manche Gruppen brauchen ihre erste konsolidierte Rechnung. Andere haben einen bestehenden Ablauf und benötigen Unterstützung beim Abschluss, bei Intercompany-Differenzen oder bei der Integration weiterer Gesellschaften. Wir setzen am vorhandenen Stand an: mit einheitlichen Regeln, einem abgestimmten Reporting und klarer Verantwortung für Daten und Termine.
Passend zur bestehenden Organisation
Wir stimmen Umfang, Zuständigkeiten und Abschlussrhythmus auf Ihre Gruppe ab. Bestehende Abläufe werden einbezogen und dort ergänzt, wo Unterstützung benötigt wird.
Anforderungen gemeinsam klären
Ob eine gesetzliche Konzernrechnung erforderlich ist und welche Rechnungslegungsregeln gelten, hängt von der konkreten Struktur und den anwendbaren Voraussetzungen und Ausnahmen ab. Das klären wir für die jeweilige Situation. Auch unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht kann ein konsolidierter Überblick für die Unternehmensführung hilfreich sein.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.